Charthago Blue OLD | Chaccato | Chacco-Blue |
Stamyta | ||
Campanula Z | Carthago | |
Sonora | ||
Armenta | Armitage | Argentinus |
Farina | ||
Laskaree | Levantos I | |
Lupane |
Auktionsbedingungen
A. Veranstalter
Veranstalter ist die ESI Trading GmbH, Rossegarden 5, 49688 Lastrup. Sie verkauft die im Auktionskatalog aufgeführten Fohlen, als Vertreter des Eigentümers/Beschickers.
B. Bieten
Das Anbieten der Fohlen erfolgt in Euro, das Mindestgebot beträgt 4.000 Euro. Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Mehrgebote werden nur ab 250 Euro angenommen. Bei Zweifeln an der Gültigkeit des Zuschlages kann die Versteigerung fortgesetzt oder wiederholt werden. Die Anmeldung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Zuschlages hat sofort zu erfolgen, spätestens bis zum Verkauf des letzten Fohlens der Auktion. Über die Wirksamkeit des Zuschlages entscheiden der Beauftragte des Veranstalters, der Auktionsleiter und der Auktionator.
C. Abrechnung
Der Abrechnungsbeitrag wird vor diesem Hintergrund wie folgt berechnet:
Zuschlagspreis (netto)
+ Umsatzsteuer (je nach Satz des Verkäufers)
= Zwischensumme (Verkaufspreis)
+ Auktionsgebühr von 6% des Netto-Zuschlagspreises
+2 % Versicherung hierauf
+Umsatzsteuer/Versicherungssteuer (19%) auf diese (gemäß §§12, 2 UstG)
= Abrechnungsbetrag
Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von pauschalierenden Landwirten (9 %) in Deutschland kann nicht erstattet werden, da diese vom Verkäufer nicht an die Finanzbehörde abzuführen ist. Unter Umständen ist eine Erstattung im Heimatland des Käufers möglich. Für die Auktionsgebühr kann die Umsatzsteuerbefreiung nach Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgen. Ist der Verkäufer gewerblich (19 %) oder optierender Landwirt (19 %) ist eine Umsatzsteuerbefreiung möglich.
Des Weiteren sind Exportangaben und Transportentscheidungen zeitnah nach dem Erwerb des neuen Auktionsfohlens zu treffen. Die Fohlen sind von der ESI Trading GmbH versichert (vgl. Textteil Versicherungsservice). Der jeweilige Vertrag geht auf den Käufer mit Zuschlag als Rechtsnachfolger über. Die Abrechnung der Versicherungsprämie erfolgt mit der Auktionsabrechnung. Die Rechnungsbeträge sind unverzüglich nach dem Zuschlag zu begleichen.
D. Versicherung
Für jedes Fohlen besteht eine Versicherung in Höhe des Zuschlagspreises (max. 25.000 Euro), maximal jedoch in Höhe des Kaufpreises für den Fall von Tod, Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit inkl. unfallbedingter Schäden durch Ataxie und Sehnenverletzungen.
Die Auszahlung erfolgt zu 80 % abzüglich eines eventuellen Verwertungserlöses an den Käufer. Der Versicherungsschutz wird gewährt ab Zuschlag und endet mit der Abnahme durch den Käufer (bei Abholung des Fohlens am Stall des Verkäufers), spätestens zum Ende des laufenden Jahres.
E. Abnahme und Gefahrenübergang
Die Abnahme des Fohlens hat spätestens mit Vollendung des sechsten Lebensmonates am Wohnsitz des Ausstellers zu erfolgen. Die Gefahr geht mit Ablauf von sechs Monaten nach dem Geburtstag des Fohlens auf den Käufer über.
Eine frühere Abnahme ist zulässig, setzt aber das Einvernehmen mit dem Aussteller voraus. Bis zur Fälligkeit der Abnahmepflicht trägt der Aussteller das Risiko und die Kosten für die Unterhaltung, einschließlich der Aufwendungen für Tierarzt und Hufpflege. Mit Ablauf des sechsten Lebensmonates treten die Folgen des Abnahmeverzuges ein, so dass der Käufer die Kosten für die Unterhaltung und sonstige Aufwendungen zu tragen hat.
Lehnt der Käufer die Abnahme des Fohlens wegen von ihm geltend gemachter Mängelansprüche ab, ist bezüglich der veterinärmedizinischen Bewertung die Beurteilung durch den Leiter der Klinik für Pferde der Universität Hannover oder einen von ihm beauftragten Vertreter für Käufer und Verkäufer verbindlich.
Die Kosten für die Inanspruchnahme der Tierklinik trägt der Käufer, soweit sich seine Mängelrüge als unbegründet erweist, andernfalls der Verkäufer.
Die Aushändigung der Fohlen durch den Aussteller an den Käufer, vor Zahlung des Zuschlagspreises, erfolgt auf Risiko des Ausstellers.
F. Gewährleistung / Haftung
1.Eine Haftung des Veranstalters für eventuelle Sachmängelansprüche und Schadensersatzansprüche wird ausgeschlossen.
2.Als Beschaffenheit werden die Merkmale vereinbart, die sich aus dem Auktionskatalog ergeben in Bezug auf Alter, Geschlecht, Farbe und Abstammung. Die Texte zu den Fohlenvätern und -müttern sind sorgfältig recherchiert worden. Der Veranstalter trägt keine Haftung für die Korrektheit der Angaben. Zum Auktionszeitpunkt bereits bekannte Mängel werden durch den Auktionator bekannt gegeben und sind dann Gegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung. Eine Reklamation ist schriftlich an den Verkäufer sowie zur Kenntnis an die ESI Trading GmbH zu richten.
3.Sofern der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften der §§434ff. BGB mit der Maßgabe, dass der Ausschluss der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung als vereinbart gilt. Mängelansprüche sind spätestens binnen eines Jahres ab Zuschlag geltend zu machen, andernfalls tritt Rechtsverlust ein.
4.Handelt es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf gemäß Ziffer 3., ist eine Haftung des Verkäufers auf die Beschaffenheitsvereinbarung beschränkt, wie sie in Ziffer 1. wiedergegeben ist. Darüber hinaus wird jegliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zuschlag.
5. Mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer werden begrenzt auf Transportkosten vom Käuferstall zum Stall des Ausstellers.
6. Von allen unter dem Abschnitt „Gewährleistung/ Haftung“ enthaltenen Haftungsbeschränkungen einschließlich der Verjährungsregelungen werden Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen, ebenso die Haftung des Verkäufers/Veranstalters für sonstige Schäden, soweit die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen geruhen.
G. Widerrufsrecht
Für die Fohlen, bei denen der Verkäufer als Unternehmer einzustufen ist, d.h. die Fohlen, die mit einem Umsatzsteuersatz von 9% oder 19% / 21% / 22% gekennzeichnet sind, gilt im Falle, dass der Käufer Verbraucher ist und der Verkauf ausschließlich unter Anwendung von Fernkommunikationsmitteln bzw. Online zustande kommt, ein Widerrufsrecht binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Auktions-Tag. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer den Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, hat der Eigentümer/Beschicker alle Zahlungen, die er vom Käufer erhalten hat, unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages eingegangen ist. Der Käufer hat das Fohlen unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Käufer den Veranstalter über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an den Veranstalter zurückzusenden oder zu übergeben.
Der Widerruf ist zu erklären gegenüber der ESI Trading GmbH, Rossegarden 5, 49688 Lastrup.
E-Mail: info@esiauction.com
Tel.: 04472 / 940787
Fax: 04472 / 947512
H. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Auktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen tritt eine wirksame Regelung, die der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt.
I. Vorrang der deutschen Fassung
Diese Auktionsbedingungen gibt es in deutscher und in englischer Fassung. Für den Fall von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung allein, bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend.
ESI Trading GmbH, Stand: August 2023