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AUKTIONSBEDINGUNGEN: REITPFERDE
A.Veranstalter
Veranstalter der Versteigerung ist die ESI Trading GmbH, Rossegarden 5, 49688 Lastrup.
- Sie verkauft die im Katalog aufgeführten Pferde im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Aussteller (Vermittlungsgeschäft).
B.Bieten
(1) Bei der Versteigerung handelt es sich um eine öffentlich zugängliche Versteigerung (§ 312g Ziff. 10 BGB), die durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer durchgeführt wird. Die Pferde werden als gebrauchte Sachen im Sinne des Gesetzes verkauft. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 ff. BGB) finden keine Anwendung. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in Euro. Es werden nur Mehrgebote von mindestens 500,00 € angenommen. Falls Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlags entstehen, kann das Angebot wieder aufgenommen und fortgesetzt werden. Die Anmeldung von Zweifeln über die Gültigkeit des Zuschlags hat spätestens bis zum endgültigen Zuschlag des letzten Pferdes der Auktion zu erfolgen. Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlags können nur Bieter des entsprechenden Pferdes, der Auktionator oder der Veranstalter anmelden. Im Streitfall entscheidet der Beauftragte des Veranstalters, der Auktionsleiter und der Auktionator. Die Entscheidung über die Aufhebung des Zuschlags bedarf der Einstimmigkeit. Unterzeichnet der Käufer den Kaufzettel nicht oder gibt er während der Auktion zu erkennen, dass er das Pferd nicht abnimmt, kann das Pferd nach Ermessen der genannten Personen nochmals versteigert werden. Der erste Käufer haftet der ESI Trading GmbH und dem Aussteller des Pferdes für einen etwaigen Mindererlös.
(2) Die Gebote erfolgen durch Handzeichen und/oder in elektronischer Form. Letzteres setzt voraus, dass der Bieter sich zuvor zur Teilnahme am Bieterverfahren bei dem Veranstalter angemeldet und authentifiziert hat. Die Anmeldung erfolgt über die „esi.auction“. Die Versteigerung wird im Internet übertragen. Mit der Teilnahme am Bieterverfahren in elektronischer Form wird den auf der Veranstaltung anwesenden und zusätzlich den nicht am Veranstaltungsort erschienenen Kaufinteressenten die Möglichkeit geboten, in Echtheit, in elektronischer Form am Bieterverfahren teilzunehmen (online). Bei der Teilnahme im Bieterverfahren im Onlineverfahren handelt es sich nicht um eine Onlineversteigerung im Rechtssinne. Der Kaufvertrag kommt dementsprechend durch Zuschlag des Auktionators am Veranstaltungsort zustande.
(3) Zuschlagspreise sind netto zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
(4) Wenn mehrere Gebote vorliegen, so entscheidet die Auktionsleitung über den Zuschlag. Entstehen wegen des Zuschlags Meinungsverschiedenheiten, die unverzüglich geltend zu machen sind, kann das Ausbieten nach Entscheidung des beauftragten Versteigerungsleiter wieder aufgenommen und fortgesetzt werden. Dies ist auch dann zulässig, wenn der Kaufzettel bereits unterzeichnet ist.
C.Beschaffenheitsvereinbarung
Die zum Verkauf gestellten Pferde werden wie besichtigt verkauft und weisen im Zeitpunkt der Übergabe folgende Beschaffenheitsmerkmale, die zugleich den Gegenstand des Kaufvertrages bilden, auf:
- Äußere Beschaffenheit:
Abstammung, Geschlecht, Farbe und Geburtsjahr wie im Katalog angegeben. Die Größenangaben sind Zirka-Werte. Eine Differenz zur tatsächlichen Größe ist möglich. Die im Auktionskatalog erfolgte Darstellung des Pferdes - auch über die Zuordnung des jeweiligen Pferdes hinsichtlich seiner vorwiegenden Begabung - Dressur-/Spring-/Vielseitigkeit - stellt kein Beschaffenheitsmerkmal dar. Eine Zusage hinsichtlich besonderer Fähigkeiten des besprochenen Pferdes ist hiermit nicht verbunden. - Gesundheitliche Beschaffenheit:
Die zum Verkauf gestellten Pferde sind gem. zeitlicher Vorgabe der ESI Trading GmbH klinisch und röntgenologisch untersucht worden. Von jedem Reitpferd werden 21 Röntgenaufnahmen angefertigt d.h. 18 Röntgenbilder gem. Röntgenleitfaden 2018/Gesellschaft für Pferdemedizin und zusätzlich 3 Röntgenbilder vom Rücken. Über die vorgenommene klinische und röntgenologische Untersuchung (18 Röntgenbilder/Standard) sind jeweils tierärztliche Untersuchungsprotokolle erstellt worden. Diese Protokolle liegen während der gesamten Auktionsvorbereitungszeit für Kaufinteressenten im Auktionsbüro bzw. bei den Auktionstierärzten zur Einsichtnahme bereit. Die Kaufinteressenten können sich die Aufnahmen durch einen Tierarzt ihrer Wahl oder durch den Auktionstierarzt, Pferdeklinik Ankum GmbH, Dr. Philipp Lingens, Tel.Nr. +49 (0) 546-2745750 oder +49 (0) 172-5295719 interpretieren lassen. Das Ergebnis in Form der objektiven Befunderhebung des sich ausschließlich auf die klinische Untersuchung beziehenden schriftlich erstellten und einsehbaren Untersuchungsprotokolls sowie der auf den Röntgenbildern ersichtliche Zustand stellt die gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes dar, wobei dem Käufer bekannt ist, dass es sich bei den gefertigten Röntgenaufnahmen um Standardprojektionen handelt, die nicht sämtliche röntgenologische Befunde erfassen können. Insoweit vereinbaren die Parteien, soweit der Gesundheitszustand über das Spektrum der Kaufuntersuchung hinausgehend betroffen ist, einen unbekannten und deshalb unwägbaren Gesundheitszustand als vertragliche Beschaffenheit. Dies gilt insbesondere für nicht untersuchte Bereiche in Bezug auf evtl. bestehende ggf. vererbliche Erbkrankheiten oder Gendefekte, wie beispielhaft PSSM. Weitere Beschaffenheitsmerkmale im Hinblick auf Leistungen, Gesundheit oder sonstige Eigenschaften der Pferde sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages. - Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen und wesentliche Änderungen der Katalogbeschreibungen werden durch den Auktionator am Auktionstag bekannt gegeben.
D.Abrechnung
Die ESI Trading GmbH erhebt für ihre Tätigkeit als Vermittler eine Vermittlungsgebühr, die sich nach dem Zuschlagspreis richtet sowie Kosten und Steuern. Die Bezahlung ist sofort nach Zuschlag fällig, und zwar in bar im Auktionsbüro, per Banküberweisung, per bankbestätigten Scheck oder per Kreditkarte.
Kosten und Zinsen, die durch die Einlösung des Schecks oder Verwendung der Kreditkarte oder Überweisung entstehen, trägt der Käufer. Die Übergabe des Pferdes erfolgt erst nach Gutschrift der Rechnungssumme auf dem Bankkonto der ESI Trading GmbH.
Der ESI Trading GmbH bleibt es vorbehalten, mit den Käufern andere Regelungen zu treffen, die die Zahlung des Kaufpreises sicherstellen. Der Kaufpreis wird wie folgt berechnet: Der Rechnungsbetrag gestaltet sich im Vermittlungsgeschäft individuell unter Berücksichtigung des Mehrwertsteuersatzes des Verkäufers wie im Katalog angegeben.
z.B.:
Zuschlagspreis (netto)
+ Umsatzsteuer (je nach Satz des Verkäufers)
------------------------------------------------------------
= Zwischensumme (Verkaufspreis)
+Auktionsgebühr von 6% des Netto-Zuschlagspreis
+ 2,5% Versicherung hierauf
+ Umsatzsteuer/ Versicherungssteuer (19%) auf diese (gemäß §§12, 2UstG)
------------------------------------------------------------
= Abrechnungsbetrag
Für Kunden aus dem Ausland gilt:
(1) Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von pauschalierenden Landwirten (9 %) in Deutschland kann nicht erstattet werden, da diese vom Verkäufer nicht an die Finanzbehörde abzuführen ist. Unter Umständen ist eine Erstattung im Heimatland des Käufers möglich. Für die Auktionsgebühr kann die Umsatzsteuerbefreiung nach Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgen. Ist der Verkäufer gewerblich (19 %) oder optierender Landwirt (19 %) ist eine Umsatzsteuerbefreiung möglich.
Des Weiteren sind Exportangaben und Transportentscheidungen zeitnah nach dem Erwerb des neuen Auktionspferdes zu treffen. Die Pferde sind von der ESI Trading GmbH versichert (vgl. Textteil Versicherungsservice). Der jeweilige Vertrag geht auf den Käufer mit Zuschlag als Rechtsnachfolger über. Die Abrechnung der Versicherungsprämie erfolgt mit der Auktionsabrechnung. Die Rechnungsbeträge sind unverzüglich nach dem Zuschlag zu begleichen.
(2) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der ESI Trading GmbH und/oder vom Verkäufer anerkannt sind.
(3) Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Abrechnungsbetrages an die ESI Trading GmbH das Eigentum am jeweiligen Pferd gem. § 449 BGB vor. Im Falle der Zahlung durch Scheck oder der Überweisung erfolgt der Eigentumsübergang im Zeitpunkt der vorbehaltlosen Gutschrift des Abrechnungsbetrages auf dem Konto der ESI Trading GmbH.
(4) Zahlt der Käufer den Rechnungsbetrag nicht binnen 5 Werktage (einschließlich Sonnabend) nach Rechnungsstellung durch die ESI Trading GmbH, so kann der Verkäufer von dem Kaufvertrag zurücktreten und das Pferd anderweitig veräußern. Der Erstkäufer haftet hierbei für einen etwaigen Mindererlös und ist auch dem Veranstalter gegenüber schadensersatzpflichtig.
(5) Die ESI Trading GmbH ist vom Verkäufer unwiderruflich bevollmächtigt, den Abrechnungsbetrag von dem Käufer im eigenen Namen und mit Leistung an sich einzuziehen.
(6) Für den Fall, dass auf Käuferseite mehrere Personen gemeinsam ein Pferd ersteigert haben, haften diese dem Verkäufer für Forderungen aus dem Auktionskauf (Kaufpreis, Abnahme usw.) als Gesamtschuldner. Des Weiteren stehen den Käufern die eigenen Forderungen aus dem Auktionsgeschäft als Gesamtgläubiger zu, so dass der Verkäufer berechtigt ist, an jeden der Käufer zu leisten. Die Verladung der verkauften Pferde übernimmt auf Wunsch die ESI Trading GmbH ohne Gewähr kostenlos.
(7) Die Auktionsbedingungen werden am Auktionstag im Auktionsbüro öffentlich ausgehängt.
(8) Deutsches Recht/Gerichtsstandvereinbarung
Sollte der Käufer weder einen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland unterhalten noch deutscher Staatsangehöriger sein, so vereinbaren die Parteien für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages die Anwendung deutschen, materiellen und prozessualen Rechts mit Ausnahme des UN-Kaufrechts bzw. auch des CISG. Dies gilt auch im Falle einer Rechtsstreitigkeit. Sofern beide Parteien Unternehmer sind, vereinbaren sie als Gerichtsstand den Geschäftssitz der ESI Trading GmbH.
(9) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.
(E) Abnahme und Gefahrübergang
Die Käufer sind verpflichtet, nach Abschluss des Kaufvertrages das Pferd unverzüglich zu übernehmen. Mit dem Zuschlag, der auch die Besitzübergabe ersetzt, geht die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn das Pferd zunächst noch im Gewahrsam des Verkäufers verbleibt. Das Eigentum an dem verkauften Pferd geht erst mit erfolgter restloser Bezahlung auf den Käufer über. Mit Wirkung vom Zuschlag hat der Käufer die Unterstell-, Futter- und Pflegekosten für das Pferd zu tragen. Eine Haftung der ESI Trading GmbH besteht für jegliche Art von Schäden an dem eingestallten Pferd nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(F) Gewährleistung/Haftung
(1) Der Verkäufer sowie die ESI Trading GmbH übernehmen ausdrücklich keine Garantie. Dies gilt insbesondere für bestimmte Eigenschaften des Pferdes oder Verwendungszwecke. Die Parteien sind sich einig, dass die weitere Entwicklung und weitere Fähigkeiten des Pferdes nicht absehbar sind. Evtl. mündliche Aussagen des Verkäufers/der ESI Trading GmbH über die Zuordnung des Pferdes als Reit-, Sport- und Zuchtpferd und hinsichtlich seiner vorwiegenden dauerhaften Eignung stellen keine Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern beruhen auf subjektiven Eindrücken. Eine Beschaffenheit oder Garantie hinsichtlich besonderer sportlicher oder züchterischen Fähigkeiten und Leistungen ist hiermit weder gegenwärtig noch zukünftig verbunden. Die Parteien sind sich einig, dass die in B1 und B2 getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung abschließend und allumfassend ist.
(2) Der Käufer verliert die ihm wegen eines Mangels (Abweichung von der unter B dargestellten Beschaffenheitsvereinbarung) zustehenden Rechte, wenn er nicht spätestens 8 Wochen, gerechnet vom Zeitpunkt des Auktionstages an, den Mangel der ESI Trading GmbH oder dem Verkäufer schriftlich anzeigt oder die schriftliche Anzeige an ihn absendet. Den Nachweis hat der Käufer zu führen. Ein Rechtsverlust tritt nicht ein, wenn der Verkäufer oder die ESI Trading GmbH den Mangel arglistig verschwiegen haben.
(3) Haftung des Verkäufers
Abgesehen von der zu B dargestellten Beschaffenheitsvereinbarung wird das Pferd verkauft wie besichtigt unter vollständigem Ausschluss jeglicher Haftung/Gewährleistung. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewähr oder Garantie für bestimmte Eigenschaften oder Verwendungszwecke. Hinsichtlich der Beschaffenheit wird der Zustand als vertraglich vereinbart, wie er unter B dargestellt ist. Der Haftungsausschluss erstreckt sich u. a. auch auf evtl. Erbkrankheiten oder Gendefekte, wie beispielshaft PSSM.
(4) Der in Ziff. 1 vereinbarte Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Verkäufer für Personenschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso wenig gilt der Haftungsausschluss für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(5) Im Falle einer bestehenden Haftung des Verkäufers ist dieser zur Nacherfüllung berechtigt. Sollte der Käufer wirksam den Rücktritt vom Vertrag erklären, schuldet der Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung des Pferdes. Außerdem schuldet er den Ersatz notwendiger Verwendung in Form notwendiger Fütterungs- und Unterstellkosten, notwendige Schmiedekosten und Kosten notwendiger tierärztlicher Versorgung. Die Kosten eines Rücktransportes werden vom Käufer nur erstattet bzw. gezahlt, soweit diese innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind bzw. wären. Insoweit sind die Transportkosten i.H.v. 0,50 € pro gefahrenen Transportkilometer erstattungsfähig. Die Kosten des Transportes bis zur Grenze der Bundesrepublik Deutschland werden von dem Käufer getragen. Für Schäden, insbesondere in Form von Aufwendungen für Beritt, Ersatzbeschaffung oder andere Vermögensschäden, haftet der Verkäufer nicht unter Berücksichtigung der insoweit in Ziff. 2 dargestellten Vorgaben. Das Recht des Verkäufers auf Herausgabe von Nutzungen oder Wertersatz für gezogene Nutzungen, Verbrauch, Veräußerung, Belastung, Verarbeitung, Umgestaltung, Verschlechterung oder Untergang des Pferdes bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt.
(6) Eine Haftung der ESI Trading GmbH aus dem vermittelten Kaufvertrag ist ausgeschlossen.
(7) Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, wenn die ESI Trading GmbH für Personenschäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung der ESI Trading GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso wenig gilt der Haftungsausschluss für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ESI Trading GmbH, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(8) Sachmängelhaftungsansprüche oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer sowie der ESI Trading GmbH verjähren 3 Monate nach Übergabe des Pferdes. Von den Verjährungserleichterungen ausgenommen sind etwaige Schadensersatzansprüche, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers/der ESI Trading GmbH, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen in Bezug auf Leben, Körper oder Gesundheit beruhen. Ebenso wenig gilt die Verjährungsverkürzung für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers/ der ESI Trading GmbH, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
G. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Auktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen tritt eine wirksame Regelung, die der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt.
H. Vorrang der deutschen Fassung
Diese Auktionsbedingungen gibt es in deutscher und in englischer Fassung. Für den Fall von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung allein, bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend.
ESI Trading GmbH, Stand: August 2023